Hundeführerschein(Neue Termine im März, April und Mai) Informationen Niedersächsischer Hundeführerschein / Sachkundenachweis

Niedersächsischer Hundeführerschein/Sachkundenachweis in Niedersachsen
Prüfungstermine Theorie
Prüfungstermine Praxis
Vorbereitungskurse Praxis

Nur mit vorheriger verbindlicher schriftlicher Anmeldung über das Kontaktformular-mit der Anmeldung gelten die AGB´S gelesen und genehmigt!

Teilnahme nur noch mit eigenem Laptop bzw. internetfähigem Gerät möglich (zur Not auch Handy)!

Die Daten auf der Homepage sind aktuell!

Termine Prüfung Theorie:

NEU:

Dienstag, den 19.03.2024 16.00 – ca. 16.45 Uhr; Kosten Euro 80,00-noch Plätze frei

Dienstag, den 02.04.2024 17.00 – ca. 17.45 Uhr; Kosten Euro 80,00-noch Plätze frei

Dienstag, den 07.05.2024 17.00 – ca. 17.45 Uhr; Kosten Euro 80,00-noch Plätze frei

Termine Vorbereitungskurse Praxis:

nächster Termin wird bekannt gegeben
Samstag, .2024 um 10:00; 5 Termine Kosten Euro 200,00- noch Plätze frei

Termine Prüfung Praxis:

NEU:

Mittwoch, den 20.03.2024 16.00 -ca. 17.00 Uhr; Kosten Euro 90,00-noch Plätze frei!

Mittwoch, den 03.04.2024 17.00 -ca. 18.00 Uhr; Kosten Euro 90,00-noch Plätze frei!

Mittwoch, den 08.05.2024 17.00 -ca. 18.00 Uhr; Kosten Euro 90,00-noch Plätze frei!

Treffpunkt Praxis Am Mühlengraben-Anfang der Strasse, Wedemark – Bissendorf, am Ortsschild, da die Prüfung im Ort und im Grünbereich stattfindet.

Nur mit vorheriger verbindlicher schriftlicher Anmeldung über das Kontaktformular-mit der Anmeldung gelten die AGB´S gelesen und genehmigt!

Bitte bewahren Sie die ausgestellten Nachweise sicher auf. Eine Zweitschrift kostet pro Bescheinigung 10,00 Euro.

Es gibt keine Vorbereitungskurse für die Theorie- bitte selber lernen-weitere Infos unten im Text…

Praxisvorbereitung in den normalen Kursen oder auf Wunsch im Einzeltraining oder in speziell angebotenen Kursen-siehe Termine weiter oben.

Ein großes verwirrendes Thema für uns Hundehalter. Überall liest und hört man die unterschiedlichsten Varianten.

Fakt ist die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) seit dem 1. Juli 2011.

In der ersten Phase wurde ein Mikrochip zur Identifikation des Hundes (jeder Hund, der älter als 6 Monate ist) und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nötig.

Ab dem 01.07.2013 wird nun die zweite Phase umgesetzt:

Ein Hundebesitzer muss seinen Hund/seine Hunde in einem Melderegister anmelden.
Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben.
Ab dem 01.07.2013 hat jede/r Hundehalter/-in gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.
Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register(z.B.TASSO) gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen.
Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.
Das Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de zu finden.
Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. (pro Hund) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer.

Des Weiteren ist der Halter gesetzlich verpflichten einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu absolvieren, dieser nennt sich neu: Niedersächsischer Hundeführerschein.
Dieser ist nicht gleich der Hundeführerschein vom VDH, keine Begleithundprüfung und auch kein Wesenstest.
(Der VDH-Hundeführerschein ist wesentlich aufwendiger und eine freiwillige Leistung eines Hundebesitzers, bei dem das Mensch-Hund-Team getestet wird. Wer sich einen Vierbeiner als Begleiter anschafft, der sollte allerdings natürlich bemüht sein, dass sein Hund gut erzogen ist und beide somit einen entspannten Alltag haben. Je besser ein Hund hört, je mehr Freiheiten können ihm zugestanden werden.)

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.
Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.
Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer.

Der theoretischen Prüfungsteil soll vor der Anschaffung eines Hundes erfolgen, viele haben aber natürlich bereits einen Hund zu Hause und diese müssen sich ebenfalls der Prüfung stellen.
Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.
Die Dauer der theoretischen Prüfung sind ca. 45 Minuten. Aus einem von einer Arbeitsgruppe überarbeiteten Katalog mit mehreren hundert Fragen werden willkürlich 35 Fragen zur Beantwortung gestellt.

Es gibt verschiedene Online Übungstests.

Als Vorbereitung zum theoretischer Teil der Sachkunde gibt es Bücher im Handel.
Da sich diese oft ändern und immer aktualisiert werden, bitte im Handel die aktuelle Version erfragen.
Es ist ebenfalls empfehlenswert das niedersächsische Hundegesetz sowie die Hundeverordnung
durchzuarbeiten.

Es handelt sich um einen single choice Test.
Die Kosten hierfür sind:
75,00 €
Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundefreund ein Zertifikat ausgestellt, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt.

Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung/Sachkund liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters. Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen.

Die Prüfung wird sowohl auf einer Grünfläche als auch im Stadtgebiet stattfinden.
Die Dauer der praktischen Prüfung sind ca. 60 Minuten, 30 Minuten Grünfläche und 30 Minuten Stadtgebiet.
Preis Prüfung Praktischer Teil – 85,00 €

Quelle bzw. Link zum Nachlesen und zur Klärung von Fragen, die evt. noch nicht beantwortet sind:
http://www.tknds.de

Ab sofort ist es möglich, sich in der Hundeschule individuell für die theoretische und praktische Prüfung anzumelden und diese abnehmen zu lassen. Wer Bedarf hat, kann sich in einem speziellen Vorbereitungskurs auf die praktische Sachkunde vorbereiten. Die Dauer der einzelnen Termine des Kurses richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer.

Da ein Hund ein Individuum ist und nicht jeder Hund gleich schnell lernt, bzw. von seinem Besitzer nicht immer die Möglichkeit besteht, intensiv zu üben, kann und werde ich nicht sagen, dass jeder automatisch die Prüfung bestehen wird, aber wenn der Halter verantwortungsbewusst und achtsam mit seinem Hund in der Öffentlichkeit auftritt,steht dem nichts entgegen.

Ich werde daher Interessenten für die Prüfung in meinen Kursen fit machen, aber für den Erfolg ist jeder maßgeblich selber verantwortlich. Ansonsten gerne mit Einzeltraining.

Ich hoffe, ich konnte damit etwas Licht ins Dunkle bringen und freue mich darauf, alle Zwei-und Vierbeiner unterstützen zu können.